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   BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92   

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BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92 (https://dejure.org/1992,140)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1992 - 8 AZR 145/92 (https://dejure.org/1992,140)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 (https://dejure.org/1992,140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überführung einer Teileinrichtung nach Art. 13 EV

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Art. 13 Abs. 2, Art. 20 Abs. 1 i.V. mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 2
    Neue Bundesländer: Überführung einer Teileinrichtung nach Art. 13 Einigungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 243
  • MDR 1993, 456
  • NZA 1993, 407
  • BB 1993, 368
  • DB 1993, 585
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92
    Obgleich im Protokoll zum Einigungsvertrag zu Art. 13 Abs. 2 (BGBl. 1990 II S. 905) klarstellend ausgeführt ist, daß in überführten Einrichtungen "geeignetes Personal entsprechend den Notwendigkeiten der Aufgabenerfüllung in angemessenem Umfang zu übernehmen" sei, ist mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 84, 133, 147) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] im Ergebnis davon auszugehen, daß mit der Überführung der Arbeitsvertragsparteien auf neue Träger öffentlicher Verwaltung als juristische Personen bundesdeutschen Rechts die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes übergingen.

    Entscheidend ist vielmehr, daß der betroffene Teil als organisatorisch abgrenzbare Funktionseinheit auch nach außen mit einem gewissen Grad an Selbständigkeit erscheint, ohne daß ihm damit zugleich eine eigene Rechtspersönlichkeit oder ein Behördencharakter zukommen müßte (vgl. BVerfGE 84, 133, 151) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].

    Die Einrichtung darf als organisatorische Einheit nicht fortbestehen (BVerfGE 84, 133, 150 ff.) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].

    Insofern fehlt es an einer Indizwirkung, weil dieses Vorgehen der Beklagten Nr. 1 Abs. 2 EV und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 133, 153 ff.) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] sowie der Pflicht gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 2 EV, die Abwicklung zu regeln, entsprach.

  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92
    Die Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).

    Dementsprechend hat das BVerwG (Urteil vom 12. Juni 1992, aaO, S. 1277) mit Recht ausgeführt, eine Zusammenschau von Art. 13 und 20 EV nebst den erwähnten dienstrechtlichen Vorschriften der Anlage I lasse keinen anderen Schluß zu, als daß eine Abwicklung der von diesen Vorschriften erfaßten Einrichtung nur durch ihre Überführung zu verhindern gewesen sei, die Abwicklung also keine hierauf gerichtete negative, sondern nur das Fehlen einer auf die Überführung gerichteten positiven Entscheidung oder eines entsprechenden konkludenten Handelns voraussetzte.

  • BAG, 17.11.1958 - 2 AZR 277/58

    Vereinbarung einer Umsatzvergütung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92
    Dementsprechend ist in Bestandsstreitigkeiten die Begründung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BAGE 7, 51, 58 f. [BAG 17.11.1958 - 2 AZR 277/58] = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG, zu A 3 d der Gründe).
  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 162/92

    Ablehnung einer Betriebsübernahme bei Abwicklung durch öffentliche Hand -

    Ablehnung einer Betriebsübernahme bei Abwicklung durch öffentliche Hand (Anschluß an BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Senat schließt sich insoweit den Erwägungen im Urteil des Achten Senats des BAG vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - (zur Veröffentlichung bestimmt) an.

    Im übrigen hat der Achte Senat im Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 8 AZR 145/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 2 b der Gründe) entschieden, mache ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV übergegangen und bestehe als aktives fort, habe er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)Einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

    Die Nichtüberführung einer Einrichtung ist arbeitsgerichtlich auf Willkür überprüfbar (so auch Achter Senat, Urteil vom 15. Oktober 1992, a.a.O.).

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Gemäß Nr. 1 Abs. 1 EV sind mit der Überführung der Einrichtung, in der der Kläger beschäftigt war, die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes übergegangen (vgl. Senatsurteile vom 3. September und 15. Oktober 1992, BAGE 71, 147 [BAG 03.09.1992 - 8 AZR 45/92] und BAGE 71, 243 [BAG 15.10.1992 - 8 AZR 145/92] = AP Nr. 1 und 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung der (Teil-)Einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992, BAGE 71, 243 [BAG 15.10.1992 - 8 AZR 145/92]).
  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 897/94

    Abfindungsanspruch - Gesundheitswesen Wismut

    Die nach bundesdeutschem Recht nicht rechtsfähigen Vertragsparteien auf Arbeitgeberseite gingen unter (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - BAGE 71, 243, 246 = AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu I der Gründe).

    Sie sind am 3. Oktober 1990 kraft Gesetzes auf neue Träger öffentlicher Verwaltung als juristische Personen bundesdeutschen Rechts übergegangen (vgl. BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133, 147 = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG; BAG Urteil vom 15. Oktober 1992, aaO), und zwar jeweils auf den Träger, der gem. Art. 13 EV zur Entscheidung über die Überführung oder Abwicklung zuständig war.

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 895/93

    Voraussetzungen für das Ruhen und für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gem. Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(teil-)einrichtung darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Doch konnte sich der neue Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Verhältnis zum einzelnen Arbeitnehmer auf das Ruhen des Arbeitsverhältnisses erst ab Bekanntgabe der gesetzlichen Ruhensfolge berufen (Senatsurteile vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - und vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 1 und 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, jeweils zu III der Gründe).

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 23/93

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gem. Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(teil-)einrichtung darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992, 8 AZR 145/92 = AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag).

    Doch konnte sich der neue Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Verhältnis zum einzelnen Arbeitnehmer auf das Ruhen des Arbeitsverhältnisses erst ab Bekanntgabe der gesetzlichen Ruhensfolge berufen (Senatsurteile vom 3. September 1992, BAGE 71, 147 [BAG 03.09.1992 - 8 AZR 45/92], und vom 15. Oktober 1992, BAGE 71, 243 [BAG 15.10.1992 - 8 AZR 145/92] = AP Nr. 1 und 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, jeweils zu III der Gründe).

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 249/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Unzulässiger

    Das Unterlassen einer Überführungasentscheidung gem. Art. 13 EV ist arbeitsgerichtlich nur auf Willkür überprüfbar, § 242 BGB (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag = DB 1993, 585 [BAG 15.10.1992 - 8 AZR 145/92], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gem. Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)einrichtung darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992, a.a.O.; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 51/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gem. Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(teil-)einrichtung darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Doch konnte sich der neue Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Verhältnis zum einzelnen Arbeitnehmer auf das Ruhen des Arbeitsverhältnisses erst ab Bekanntgabe der gesetzlichen Ruhensfolge berufen (Senatsurteile vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - und vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 1 und 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, jeweils zu III der Gründe).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

    Die sich hieraus nach dem Recht der DDR ergebende juristische Eigenständigkeit hat das Gesundheitswesen W. aber am 03.10.1990 eingebüsst, als durch das Inkrafttreten des Einigungsvertrages die nach bundesdeutschem Recht nicht rechtsfähigen Vertragsparteien auf Arbeitgeberseite untergegangen sind (vgl. BAG, Urteil vom 15.10.1992 - 8 AZR 145/92 -, AP Nr. 2 zu Art. 13 EV).

    (BVerfGE 84, 133, 147; BAG, Urteil vom 15.10.1992, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Die sich hieraus nach dem Recht der DDR ergebende juristische Eigenständigkeit hat das Gesundheitswesen W. aber am 03.10.1990 eingebüsst, als durch das Inkrafttreten des Einigungsvertrages die nach bundesdeutschem Recht nicht rechtsfähigen Vertragsparteien auf Arbeitgeberseite untergegangen sind (vgl. BAG, Urteil vom 15.10.1992 - 8 AZR 145/92 -, AP Nr. 2 zu Art. 13 EV).

    (BVerfGE 84, 133, 147; BAG, Urteil vom 15.10.1992, aaO.).

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 369/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge der Wiedervereinigung - Vorliegen

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 257/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Sachsen, 30.08.1994 - 12 (10) Sa 100/93

    Sektion Philosophie und Kulturwissenschaften; Überführung einer universitären

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 243/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 514/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund der Abwicklung eines Museums nach

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 517/92

    Überführung des Ministeriums des Innern der DDR - Überführung der

  • LAG Sachsen, 30.08.1994 - 12 (10) Sa 99/93

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses; Überführung einer Einrichtung oder

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 856/95

    Funktionsnachfolge in der öffentlichen Verwaltung

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 687/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag - Betriebsübergang

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 268/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

  • LAG Brandenburg, 24.11.1993 - 4 (5) (4) Sa 250/92

    Möglichkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Eignung eines

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 414/93

    Abwicklung - Offiziershochschule der DDR-Grenztruppen

  • BAG, 20.06.1995 - 8 AZR 450/93

    Abwicklung - Institut für Lehrerbildung

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 293/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

  • BVerwG, 19.07.1994 - 6 C 27.92

    Abwicklung einer Fachschule als Folge ihrer Nicht-Überführung - Überführung von

  • BAG, 04.08.1994 - 8 AZR 641/92

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als wissenschaftlicher Assistent in der

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 306/92

    Anspruch auf Zahlung einer anteiligen Treuezulage - Bedarf eines sachlich

  • BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 337/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag - Beendigung eines

  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 29.09.1994 - 8 AZR 472/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach Überführung einer Einrichtung oder

  • BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 378/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 20.06.1995 - 8 AZR 498/93

    Übergang des Monopolamtes - Beendigung ruhender Arbeitsverhältnisse nach

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 79/93

    Abwicklung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag -

  • BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 465/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 938/94

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 930/94

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 658/93

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Hochschullehrers im Zuge der Abwicklung

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 335/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 396/93

    Voraussetzungen der Überführung einer Einrichtung oder Teileinrichtung der DDR -

  • BAG, 15.12.1993 - 8 AZR 331/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 292/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Fortbestand

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 336/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des

  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 616/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag - Beendigung des

  • BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 245/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 305/93

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 332/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 334/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 307/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 560/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 307/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge der Wiedervereinigung - Pflicht zur

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 377/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bei Abwicklung

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 414/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung des Fortbestehens des

  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 524/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 261/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Fortbestand

  • BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 844/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsvertrages

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 839/94

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 571/93

    Streit um das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 306/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 333/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 262/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Versetzung

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 404/95

    Klage eines Kameramannes auf Feststellung des Fortbestehens des

  • BAG, 05.10.1995 - 8 AZR 569/93

    Streit über das Ruhen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.1995 - 8 Sa 712/94

    Streitigkeit über die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf Grund

  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 247/93
  • LAG Brandenburg, 09.02.1993 - 1 Sa/Ta 363/92
  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 93/93
  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 323/92
  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 310/94

    Voraussetzungen des Ruhens und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.01.1997 - 8 Sa 816/95

    Tarifliche Anrechnung von Beschäftigungszeiten nach § 19

  • LAG Thüringen, 26.01.1996 - 2 Sa 124/92

    Einrichtung ; Teileinrichtung; Abwicklung; Arbeitsverhältnis

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